Rechtsprechung
   VGH Hessen, 23.06.1993 - 8 UE 2040/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5469
VGH Hessen, 23.06.1993 - 8 UE 2040/86 (https://dejure.org/1993,5469)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23.06.1993 - 8 UE 2040/86 (https://dejure.org/1993,5469)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23. Juni 1993 - 8 UE 2040/86 (https://dejure.org/1993,5469)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,5469) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 3 Abs 1 GG, § 48 Abs 1 VwVfG, § 44a Abs 2 BHO, § 48 Abs 2 VwVfG, § 48 Abs 4 VwVfG
    Rückforderung einer Zuwendung zur Förderung von Erstinnovationen und der hierzu erforderlichen Entwicklung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 483
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 111.79

    Subventionsrichtlinie langfristige Verpachtung - Art. 20 Abs. 3 GG, ausreichende

    Auszug aus VGH Hessen, 23.06.1993 - 8 UE 2040/86
    Rechtsgrundlage für den einzelnen Zuwendungsbescheid ist Art. 3 GG i.V.m. den auf dem einschlägigen Bundeshaushaltsgesetz beruhenden Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen des Bundes zur Förderung von Erstinnovationen, d.h. der einzelne Wirtschaftsteilnehmer hat nur einen Anspruch darauf, daß die Beklagte über sein Begehren in ermessensfehlerfreier Weise entscheidet, insbesondere frei von Willkür ihre Entscheidung trifft (siehe dazu grundsätzlich BVerwG, U. v. 26. April 1979 - 3 C 111.79 -, BVerwGE 58, 45).

    Den Gerichten kommt bezüglich der Auslegung von Richtlinien, nach denen im Rahmen bestehender Haushaltsmittel Zuschüsse vergeben werden können, keine eigene Interpretationskompetenz zu; sie haben vielmehr nur zu überprüfen, ob bei der Anwendung der Richtlinien im Einzelfall der Gleichheitssatz verletzt oder der Rahmen, der durch die gesetzliche Zweckbestimmung gezogen ist, nicht beachtet wurde (siehe BVerwG, Urteil vom 26. April 1979 - 3 C 111.79 - = BVerwGE 58, 45 = DÖV 1979, 714 ff.; Hess. VGH, Urteile vom 10. September 1992 - 8 UE 1326/89 - 5. März 1990 - 8 UE 2564/85 - 11. August 1984 - 8 UE 2516/84 -).

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus VGH Hessen, 23.06.1993 - 8 UE 2040/86
    Dabei ist mit dem Bundesverwaltungsgericht davon auszugehen, daß die Jahresfrist erst dann zu laufen beginnt, wenn die Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die für die Rücknahmeentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit BVerwG Großer Senat, Beschluß vom 19. Dezember 1984 - Gr.Sen. I u. II.84 -, BVerwGE 70, 356).
  • VGH Hessen, 10.09.1992 - 8 UE 1326/89

    Vergabe von Zuschüssen (hier: Zuschuß zur Unternehmensberatung) - gerichtliche

    Auszug aus VGH Hessen, 23.06.1993 - 8 UE 2040/86
    Den Gerichten kommt bezüglich der Auslegung von Richtlinien, nach denen im Rahmen bestehender Haushaltsmittel Zuschüsse vergeben werden können, keine eigene Interpretationskompetenz zu; sie haben vielmehr nur zu überprüfen, ob bei der Anwendung der Richtlinien im Einzelfall der Gleichheitssatz verletzt oder der Rahmen, der durch die gesetzliche Zweckbestimmung gezogen ist, nicht beachtet wurde (siehe BVerwG, Urteil vom 26. April 1979 - 3 C 111.79 - = BVerwGE 58, 45 = DÖV 1979, 714 ff.; Hess. VGH, Urteile vom 10. September 1992 - 8 UE 1326/89 - 5. März 1990 - 8 UE 2564/85 - 11. August 1984 - 8 UE 2516/84 -).
  • VGH Hessen, 05.03.1990 - 8 UE 2564/85

    Umfang der Mitarbeitspflicht im Geschäft des Ehegatten - Subvention von

    Auszug aus VGH Hessen, 23.06.1993 - 8 UE 2040/86
    Den Gerichten kommt bezüglich der Auslegung von Richtlinien, nach denen im Rahmen bestehender Haushaltsmittel Zuschüsse vergeben werden können, keine eigene Interpretationskompetenz zu; sie haben vielmehr nur zu überprüfen, ob bei der Anwendung der Richtlinien im Einzelfall der Gleichheitssatz verletzt oder der Rahmen, der durch die gesetzliche Zweckbestimmung gezogen ist, nicht beachtet wurde (siehe BVerwG, Urteil vom 26. April 1979 - 3 C 111.79 - = BVerwGE 58, 45 = DÖV 1979, 714 ff.; Hess. VGH, Urteile vom 10. September 1992 - 8 UE 1326/89 - 5. März 1990 - 8 UE 2564/85 - 11. August 1984 - 8 UE 2516/84 -).
  • VGH Hessen, 21.02.1995 - 6 UE 1709/92

    Zweckwidrige Verwendung einer Zuwendung - Aufhebung des Zuwendungsbescheides -

    § 7 Abs. 1 Haushaltsgesetz 1988 enthält - ebenso wie § 44a Bundeshaushaltsordnung - lediglich einzelne Sonderregelungen zu den allgemeinen Bestimmungen in §§ 49 Abs. 2, 48 Abs. 4 HVwVfG (vgl. Hess. VGH, Urteile vom 26. April 1988 - 11 UE 219/84 - NVwZ 1989, 165 f., 23. Juni 1993 - 8 UE 2040/86 NVwZ-RR 1994, 483; OVG Lüneburg, Urteil vom 10. April 1984 - 9 A 223/81 - NVwZ 1985, 120 f., jeweils mit weiteren Nachweisen).

    1992, 3 ff., 6; Urteil vom 23. Juni 1993 - 8 UE 2040/86 - NVwZ-RR 1994, 483 f.).

  • OVG Brandenburg, 22.02.2001 - 4 A 69/99

    Rückforderung von Fördermitteln für ein Pflegeheim; Nebenbestimmungen eines

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VGH Hessen, 13.04.2022 - 7 A 2210/18

    Widerruf einer ärztlichen Approbation nach Erkrankung des Arztes an einer

    Im Falle der Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts ist für den Beginn der Jahresfrist darüber hinaus erforderlich, dass die Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts erkannt hat (BVerwG, Beschluss vom 5. Mai 1988 - 7 B 8.88 -, juris Rn. 10; BVerwG Großer Senat, Beschluss vom 19. Dezember 1984 - 1.84 -, juris Rn. 19; Hess. VGH Kassel, Urteil vom 23. Juni 1993 - 8 UE 2040/86 -, juris Rn. 25).
  • OVG Thüringen, 08.12.1994 - 2 KO 124/93

    Subventionen, Anpassungshilfen, Stillegungsprämien; Einzelrichter; Anhörung;

    Ihre Verletzung bedeutet jedoch einen Verstoß gegen das Gebot der Gleichbehandlung, Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. HessVGH, Urteil vom 23.6.1993 - 8 UE 2040/86 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht